Ackerbau

 

In das Bestellungsgebiet ‚Ackerbau‘ fallen gängige ackerbauliche Kulturen wie die verschiedenen Getreidearten, Raps, Kartoffeln, Mais, Erbsen und andere. Vielfach sind Schäden bzw. Ursachen von Wuchsstörungen zu ermitteln, die durch äußere Einflüsse auf die jeweilige Kultur eingewirkt haben. Aber auch der Entzug der Flächen durch z. B. Bauvorhaben oder vorfällige Auflösung des Pachtvertrages kann Ansatzpunkt für eine Wertermittlung sein. In einigen Fällen können auch Teilaspekte des Anbaus, Deckungsbeitragsrechnungen, die gute fachliche Praxis oder die Qualität von Lohnunternehmertätigkeiten der Grund für ein Sachverständigengutachten sein.


 

Pflanzenschutz

 

Das Bestellungsgebiet ‚Pflanzenschutz‘ umfasst alle, die Pflanze betreffenden Einwirkungen durch biotische oder abiotische Faktoren. Vornehmlich spielen unsachgemäße Pflanzenschutzanwendungen (Herbizidschaden, Fungizidschaden) eine Rolle, aber auch Immissionen durch z. B. Brände (Rauch/Ruß) oder Baustellen (Staub) können Pflanzen derart in Mitleidenschaft ziehen, dass sie entweder aufgrund der Verunreinigungen nicht mehr vermarktet werden können oder sogar in ihrer Gesundheit stark geschädigt sind. Nicht zuletzt kann dabei die Wirkung über die aktuelle Vegetationsphase hinaus zu beurteilen sein.


 

Obstbau

 

Das Bestellungsgebiet ‚Obstbau‘ umfasst alle obstbaulichen Kulturen und alle sie betreffenden Fragen. So können Fragen zu Schädigungen durch biotische oder abiotische Faktoren Anlass zu einem Gutachten geben, aber auch Fragestellungen zur Ermittlung von Kosten oder Deckungsbeiträgen der Erzeugung. Oftmals wird auch der „Wert“ einer Obstanlage gesucht. Hier wird entsprechend der Situation bzw. des Gutachtenauftrages versucht, beispielsweise einen Sachwert, einen Ersatzwert oder einen Ertragswert zu berechnen. Nicht selten treten diese Fragen bei Übertragungen (Verkauf/Verpachtung) auf.

Die Bewertung einzelner Obstbäume kann dann nötig werden, wenn durch einen Verkehrsunfall oder durch sonstige unbeabsichtigte oder beabsichtigte Maßnahmen oder sogar Fällung ein Obstgehölz geschädigt wird.


 

Gemüsebau

 

Das Bestellungsgebiet ‘Gemüsebau’ umfasst alle gemüsebaulichen Kulturen und alle sie betreffenden Fragen. So können Fragen zu Schädigungen durch biotische oder abiotische Faktoren Anlass zu einem Gutachten geben, aber auch Fragestellungen zur Ermittlung von Kosten oder Deckungsbeiträgen der Erzeugung. Nicht selten treten Schäden durch abdriftende Pflanzenschutzmittel von benachbarten Schlägen oder andere Immissionen auf. Hierbei muss nicht zwingend die Gemüsekultur direkt geschädigt sein; alleine die fehlende Verkehrsfähigkeit und damit eine nicht mehr mögliche Vermarktung durch nicht zugelassene Wirkstoffe können zu hohen Schadenssummen der zumeist hochwertigen Kulturen führen. Eine schnelle Beweissicherung unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen kann den Schaden für den Anbauer beziffern und damit die Grundlage für weitere Entscheidungen wie auch die Geltendmachung von Ansprüchen sichern.


 

Aufwuchs und Aufwuchsschäden

 

Das Bestellungsgebiet ‘Aufwuchs und Aufwuchsschäden’ kommt dann zum Tragen, wenn Aufwuchs zu verschiedenen Anlässen bewertet werden muss. Dies ist oftmals im Rahmen von vorübergehendem oder dauerhaftem Entzug von Flächen der Fall, wenn bspw. durch öffentliche Baumaßnahmen (z. B. Verlegung oder Sanierung von Straßen oder Sanierung oder Neubau von Strommasten oder Renaturierung von Bachläufen) neue oder benachbarte Landflächen in Anspruch genommen werden müssen. Aber auch Pachtübergaben können eine Bewertung vonnöten machen.
Darüber hinaus können sämtliche Aufwuchsschäden taxiert werden; nicht selten resultieren dabei die vorkommenden Schäden aus einer fehlerhaften Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, jedoch sind viele weitere Ursachen möglich, wie z. B. Schäden durch Wild, Hagel, Überschwemmung, Bearbeitungsfehler, Manöver oder Immissionen.


 

Unbebaute Grundstücke

 

Das Bestellungsgebiet ‘unbebaute Grundstücke’ umfasst im landwirtschaftlichen und gärtnerischen Bereich eine Vielzahl an Bewertungsanlässen. Als grundlegender Anlass ist die Bewertung eines Grundstücks zu nennen, das verkauft (oder entzogen) werden soll. Hier kann der Sachverständige Einsicht in die amtlich geführte Kaufpreissammlung nehmen und anhand vergangener Verkaufsfälle den Wert eines zur Disposition stehenden Grundstücks ermitteln. Etwaige Zu- oder Abschläge aufgrund besonderer Merkmale finden dabei Berücksichtigung.
Treten besondere Situationen für die weitere Bewirtschaftung auf, hier bspw. höhere Aufwendungen bzw. Schäden durch An- oder Durchschneidungen, Verkleinerungen oder Mehrwege bzw. Umwege, kann der Sachverständige dies quantifizieren.
Wird aus irgend einem Grund die Aufhebung eines Pachtvertrags notwendig, ist die Berechnung einer Pachtaufhebungsentschädigung unter Berücksichtigung der vorliegenden Situation und der Fruchtfolge möglich.


 

Bebaute Grundstücke

 

Das Bestellungsgebiet ‚bebaute Grundstücke‘ umfasst im landwirtschaftlichen Bereich erwartungsgemäß die Wertermittlung von Lagerhallen und Hofstellen bzw. Resthofstellen einschließlich etwaiger Nebengebäude wie Schuppen, Stallanlagen und sonstiger Wirtschaftsgebäude sowie angrenzender Wohnhäuser. Die Gründe für eine Wertermittlung sind vielseitig, wie z. B. Anforderungen von Banken im Rahmen der Beleihungswertermittlung, Verkauf oder Übertragung von Hofstellen, Schenkungs-, Erb- oder andere Familienangelegenheiten im Zusammenhang mit Hofstellen oder der Verlust oder die Verlegung ganzer Hofstellen aufgrund öffentlicher Baumaßnahmen (wie z. B. Straßenbau, Rohstoffabbau). In den meisten vorgenannten Fällen wird die Ermittlung eines Wertes angefordert, der nach jeweiliger Sachlage bzw. rechtlichter Vorgabe errechnet werden kann.


 

Bewertungs- und Entschädigungs­fragen des Gesamtbetriebes / Unternehmens im Gartenbau

 

Das Bestellungsgebiet ‚Bewertungs- und Entschädigungsfragen des Gesamtbetriebes/Unternehmens im Gartenbau‘ umfasst im Bereich des Produktionsgartenbaus alle komplexeren Themenstellungen, mit denen sich Betriebe dann und wann auseinandersetzen müssen. So kann z. B. im Rahmen einer Betriebsübergabe/Hofnachfolge/Erbauseinandersetzung ein Vorschlag für den/die weichenden Erben erarbeitet oder der Zugewinn bei eingereichter Scheidung ermittelt oder auch die Existenzfähigkeit eines Betriebes überprüft werden. Ein anstehender Kauf oder Verkauf eines Betriebes oder eine Unternehmensbewertung aus Anlass der Beleihung sind weitere Gründe für Gutachten, die in das Bestellungsgebiet fallen. Auch weitreichende (finanzielle) Schäden durch öffentliche Eingriffe können Thema sein; eine Betroffenheitsanalyse vor einem Eingriff oder der Rechtsverlust, Folgeschäden, auftretende Nutzungsbeschränkungen u. ä., die konkret bereits absehbar sind, bis hin zu einer Überprüfung der Existenzgefährdung, lassen sich sachverständig abbilden. Das Bestellungsgebiet baut im Wesentlichen auf den grundlegenderen Bestellungsgebieten Obstbau und Gemüsebau sowie unbebaute und bebaute Grundstücke auf und lässt unter Einbezug von Ertragswertaspekten eine interdisziplinäre Gutachtenerstellung zu.